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   VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087   

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VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087 (https://dejure.org/2010,30362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 (https://dejure.org/2010,30362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2010 - 11 B 09.30087 (https://dejure.org/2010,30362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Tschetschenin aus Tschetschenien; Abreise aus Tschetschenien vor dem Beginn des zweiten Tschetschenienkrieges; fortlaufend behandlungsbedürftige posttraumatische Belastungsstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Tschetschenin auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus wegen individueller Verfolgung vor ihrer Ausreise aus der Russischen Föderation; Anwendbarkeit der Qualifikationsrichtlinie im deutschen Asylrecht und Flüchtlingsrecht; Willkürliches Vorgehen der Miliz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Tschetschenin auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus wegen individueller Verfolgung vor ihrer Ausreise aus der Russischen Föderation; Anwendbarkeit der Qualifikationsrichtlinie im deutschen Asylrecht und Flüchtlingsrecht; Willkürliches Vorgehen der Miliz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087
    Durch Urteil vom 19. Januar 2009 (BVerwGE 133, 55) stellte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren insoweit ein, als die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, und sprach aus, dass die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2007 und des Verwaltungsgerichts vom 2. September 2002 insoweit wirkungslos sind.

    Im Licht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 (a.a.O.) spreche zudem einiges dafür, dass nicht auf den herabgestuften Prognosemaßstab bzw. die Nachweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 QRL, sondern darauf abzustellen sei, ob eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung oder sonstige Gefährdungen erkennbar seien.

    Da sich die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 (a.a.O.) ausgesprochene Einstellung des Verfahrens nur auf den Teil des Rechtsstreits bezieht, der die im Bescheid vom 19. Oktober 2001 enthaltene Abschiebungsandrohung betraf, soweit sie sich auf die Klägerin bezog, wurde der nach § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO hinsichtlich des zurückgenommenen Hilfsantrags veranlasste Ausspruch durch den Verwaltungsgerichtshof vorgenommen.

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087
    Maßnahmen, die an ein asylerhebliches Merkmal (hier: die Volkszugehörigkeit, die regionale Herkunft oder das körperliche Erscheinungsbild des Betroffenen) anknüpfen, können gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen, wenn sie der staatlichen Selbstverteidigung oder dem Schutz von Rechtsgütern dienen (BVerwG vom 25.7.2000 BVerwGE 111, 334/338 f.).

    Das gilt insbesondere für Maßnahmen, die der Staat im Bereich der Terrorismusabwehr ergreift, wenn und soweit er sich dabei auf die Abwehr des Terrorismus beschränkt und nicht unter dem Deckmantel behaupteter Terrorismusbekämpfung politische Verfolgung betreibt (BVerwG vom 25.7.2000, a.a.O., S. 339).

    Zu körperlichen Misshandlungen, die ein Indiz dafür sein können, dass das staatliche Vorgehen das angemessene Maß der Terrorbekämpfung übersteigt und in eine asylerhebliche Verfolgung umschlägt (BVerwG vom 25.7.2000, a.a.O., S. 340 f.), ist es nach Darstellung der Klägerin in Zusammenhang mit den von ihr geschilderten Kontrollen und vorübergehenden Freiheitsbeschränkungen nicht gekommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06

    Rückkehrgefährdung von Tschetschenen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087
    Zu den "Risikogruppen", deren Mitglieder heute in Tschetschenien u. U. noch von Verfolgungsmaßnahmen bedroht sein könnten, gehören Mitglieder illegaler bewaffneter Verbände und deren Angehörige, ferner Personen, die in Opposition zu den Machthabern in Moskau oder Grosny stehen, die für Menschenrechtsorganisationen arbeiten oder die als Beschwerdeführer bei regionalen oder internationalen Menschenrechtseinrichtungen in Erscheinung getreten sind (vgl. in diesem Sinn z.B. die "Neuen Empfehlungen für Asylverfahren von Tschetschenen" des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen [Asylmagazin 2009, S. 15]; ferner OVG SA vom 31.7.2008 Az. 2 L 23/06 RdNr. 57).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2010 (InfAuslR 2010, 410/412) geht der erkennende Senat unter Aufgabe seines bisherigen Rechtsstandpunkts davon aus, dass an die Stelle des von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Prognose- bzw. Wahrscheinlichkeitsmaßstabs der "hinreichenden Sicherheit" bei vorverfolgt ausgereisten Personen nunmehr die in Art. 4 Abs. 4 QRL getroffene Regelung tritt.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland verfolgt, so griff zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ein: Er musste vor erneuter Verfolgung "hinreichend sicher" sein (BVerfG vom 2.7.1980 BVerfGE 54, 341/360).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087
    War er noch keiner asyl- oder flüchtlingsrechtlich beachtlichen Bedrohung ausgesetzt, kommt es bei der anzustellenden Prognose darauf an, ob ihm bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" droht (BVerwG vom 29.11.1977 BVerwGE 55, 82/83).
  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 2 Bf 337/02

    Verfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger; Beurteilung nach der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087
    Hierdurch wurde willkürlichen Durchsuchungen und anderen Einschränkungen der Bürgerrechte die juristische Grundlage entzogen (vgl. HambOVG vom 27.11.2009 Az. 2 Bf 337/02.A RdNr. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Ob der Kläger zum Zeitpunkt seiner Ausreise einer - regionalen - Gruppenverfolgung in Tschetschenien ausgesetzt war und noch ist (letzteres verneinend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009 - OVG 3 B 16.08 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29.01.2010 - 11 B 07.30343 -, juris; Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 29.04.2010 - 2 A 315/08.A -, EZAR-NF 62 Nr. 20) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    43 Auch unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Art. 8 RL 2004/83/EG, an denen die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative zu messen ist (BVerwG vom 1.2.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), steht politisch unverdächtigen und erwerbsfähigen Tschetschenen in den meisten Teilen der Russischen Föderation eine inländische Fluchtalternative bzw. interner Schutz im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 4 und 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 RL 2004/83/EG zur Verfügung (vgl. BayVGH, Urteil vom 29.01.2010 - 11 B 07.30343 -, juris; Urteil vom 21.06.2010 - 11 B 08.30103 -, juris; Urteil vom 09.08.2010 - 11 B 09.30091 -, juris; Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 29.04.2010 - 2 A 315/08.A -, EZAR-NF 62 Nr. 20; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2009 - 2 Bf 337/02.A -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009 - OVG 3 B 16.08 -, juris; OVG Sachen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008 - 2 L 23/06 -, juris; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008 - 3 UE 191/07.A -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.2006 - A 3 S 46/06 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 Q 1/06 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 16.01.2007 - 13 LA 67/06 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.02.2011 - A 5 A 152/09 -).

    Soweit es einige Monate dauern sollte, bis der Kläger eine Registrierung erhält, kann dieser Zeitraum durch Rückkehrhilfen nach dem REAG/GARP-Programm und durch Aushilfstätigkeiten überbrückt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris).

    Aus den Erkenntnismitteln geht hervor, dass bei Tschetschenen, die nicht die vorbezeichneten Ausnahmekriterien erfüllen, stichhaltige Gründe dagegen sprechen, sie könnten mit ungerechtfertigten strafrechtlichen Vorwürfen überzogen werden (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 09.08.2010 - 11 B 09.30091 -, juris; Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris).

    Soweit es Mitte August 2005 im südrussischen Jandyki und in Naltschik - der Hauptstadt der Republik Kabardino-Balkarien - zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Tschetschenen und Angehörigen anderer Volksgruppen gekommen ist (vgl. Memorial-Bericht 2006 [Juli 2005 - Juli 2006]), sind solche Vorkommnisse, bei denen die Gewalttätigkeiten im Übrigen auch von der tschetschenischen Seite ausgingen, in jüngerer Zeit nicht mehr bekannt geworden (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 09.08.2010 - 11 B 09.30091 -, juris; Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris).

    Zwar geht das Auswärtige Amt davon aus, dass abgeschobene Tschetschenen besondere Aufmerksamkeit durch russische Behörden erfahren; diese Befürchtung bezieht sich jedoch insbesondere auf solche Personen, die sich in der Tschetschenienfrage besonders engagiert haben bzw. denen die russischen Behörden ein solches Engagement unterstellen, oder die im Verdacht stehen, einen fundamentalistischen Islam zu propagieren (Lageberichte vom 4.4.2010 und vom 07.03.201; vgl. insoweit auch BayVGH, Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris).

  • OVG Bremen, 10.07.2012 - 2 A 483/09

    Russland, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien, interne

    Denn jedenfalls solche Tschetschenen, bei denen es sich nicht um junge Männer handelt, die sich - unmittelbar aus dem früheren Bürgerkriegsgebiet kommend - in andere Teile der Russischen Föderation begeben haben, und die auch nicht durch individuelles rechtswidriges Vorverhalten Anlass für ein polizeiliches Einschreiten gegeben haben, müssen bei Kontakten mit den staatlichen Sicherheitsorganen keine Übergriffe befürchten, denen flüchtlingsrechtliche Relevanz zukommt (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 09.08.2010 - 11 B 09.30091 -, juris; U. v.11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris).

    Soweit es Mitte August 2005 im südrussischen Jandyki und in Naltschik - der Hauptstadt der Republik Kabardino-Balkarien - zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Tschetschenen und Angehörigen anderer Volksgruppen gekommen ist (vgl. Memorial-Bericht 2006 [Juli 2005 - Juli 2006]), sind solche Vorkommnisse, bei denen die Gewalttätigkeiten im Übrigen auch von der tschetschenischen Seite ausgingen, in jüngerer Zeit nicht mehr bekannt geworden (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 09.08.2010 - 11 B 09.30091 -, juris; Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris).

    Zwar geht das Auswärtige Amt davon aus, dass abgeschobene Tschetschenen besondere Aufmerksamkeit durch russische Behörden erfahren; diese Befürchtung bezieht sich jedoch insbesondere auf solche Personen, die sich in der Tschetschenienfrage besonders engagiert haben bzw. denen die russischen Behörden ein solches Engagement unterstellen, oder die im Verdacht stehen, einen fundamentalistischen Islam zu propagieren (Lageberichte vom 04.04.2010 und vom 07.03.2011; vgl. insoweit auch BayVGH, Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris).

  • VG Stade, 21.07.2015 - 3 A 2633/13
    Politisch unverdächtigen Personen - wie dem Kläger - steht in der Russischen Födera­ tion eine inländische Fluchtalternative bzw. interner Schutz im Sinne von § 3e AsylVfG i. V. m. Art. 8 RL 2004/83/EG zur Verfügung (OVG Bremen, Urteil vom 10.07.2012 - 2 A 483/09.A - zitiert nach juris; BayVGH, Urteile vom 29.01.2010 - 11 B 07.30343 - vom 21.06.2010-11 B 08.30103; vom 09.08.2010 - 11 B 09.30091 - und vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 - zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 07.11.2009 - 2 Bf 337/02.A - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009 - OVG 3 B 16.08 - zitiert nach, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008 - 2 L 23/06 - zitiert nach, juris; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008 - 3 UE 191/07.A - InfAusiR 2008, 271; VGH Bad.-Württ, Urteil vom 25.10.2006 - A 3 S 46/06 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 Q 1/06 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.01.2007 - 13 LA 67/06 - zitiert nach juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.02,2011 - A 5 A 152/09 -).
  • VG Schleswig, 21.03.2016 - 1 A 109/13

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren

    Politisch unverdächtigen Personen - wie dem Kläger - steht in der Russischen Föderation interner Schutz im Sinne von § 3e AsylG zur Verfügung (OVG Bremen, Urteil vom 10.07.2012 - 2 A 483/09.A - Juris; BayVGH, Urteile vom 29.01.2010 - 11 B 07.30343 - vom 21.06.2010-11 B 08.30103; vom 09.08.2010 - 11 B 09.30091 - und vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 - Juris; OVG F-Stadt, Beschluss vom 07.11.2009 - 2 Bf 337/02.A - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009 - OVG 3 B 16.08 - Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008 - 2 L 23/06 - Juris; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008 - 3 UE 191/07.A - InfAuslR 2008, 271; VGH Bad.-Württ, Urteil vom 25.10.2006 - A 3 S 46/06 - Juris).
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